Allgemeine Geschäftsbedingungen für WERT OBJEKT BODEN

§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäfte von Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB oder Verbrauchern - nachfolgend „der Besteller” - mit unserem Unternehmen.

Sie gelten für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller auch bei nicht nochmals ausdrücklicher Vereinbarung, Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende AGB des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene AGB oder Einkaufsbedingungen wird widersprochen.

§ 2 Vertragsabschluss / überlassene Unterlagen
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch Annahme der Bestellung des Kunden zustande. Soweit eine Bestellung als Angebot im Sinne des § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen. Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich in schriftlicher Form. Unsere Verkaufsangestellten und für uns tätigen Handelsvertreter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen und technischen Dokumentationen, wie z.B. Kalkulation, Muster, Zeichnungen, Datenblätter etc. behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei den, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der obigen Annahmefrist annehmen, sind uns diese Unterlagen unverzüglich zurückzusenden.

§ 3 Lieferbedingungen
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks / Lager die Gefahr des zufälligen Unterganges oder zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon , ob die Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Sofern wir frei Haus liefern, sind uns eventuelle Transportschäden unverzüglich und mit schriftlicher Bestätigung des Frachtführers mitzuteilen. Die beanstandete Ware ist uns zur Verfügung zu stellen. Wird seitens des Bestellers beschleunigte Versendung (Fixlieferungen innerhalb 24 Stunden, Express usw.) vorgeschrieben, so trägt dieser die Differenzkosten zu den normalerweise anfallenden Frachtkosten.

Die Vereinbarung verbindlicher Liefertermine oder Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.

Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die uns die Lieferung nicht vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw. auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten-, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die von uns nicht zu vertretene Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, oder, wenn es sich um einen Verbraucher handelt, Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Besteller unverzüglich benachrichtigen.

Zur Erbringung von Teillieferungen sind wir berechtigt.

Bei unserseits nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Pflichtverletzungen sind Schadenersatzansprüche aus Lieferverzug oder Nichtlieferung grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern es sich bei dem Besteller um einen Unternehmer , der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, gilt der Ausschluss auch bei grober Fahrlässigkeit. Zur Rücknahme verkaufter Ware sind wir nicht verpflichtet, ausgenommen unserer vorherigen ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung. Sofern wir uns bereit erklären, Waren zurück zunehmen, trägt der Versender alle Kosten der Lieferung bis frei Haus des Auslieferungswerkes. Die zurück gesandte Ware muss original verpackt, frei von jedweder Beschädigung und zum sofortigen Wiederverkauf geeignet sein. Nur in diesem Fall schreiben wir dem Versender den zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Nettopreis abzüglich einer 5%igen Margenminderung gut. Eventuell anfallende Kosten für Umpacken, Handling oder beschädigte Ware sowie die Rückholfrachtkosten mindern den Betrag der Gutschrift.

§ 4 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Sachen bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung unserer Ware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Der Besteller tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware bereits jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschl. Mwst.) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon , ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Eigentumsvorbehalt entbindet den Besteller nicht von seiner Haftung für den Untergang und die Verschlechterung der Ware. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

§ 5 Zahlungsbedingungen
Rechnungen werden mit dem Tage der Bestellung ausgestellt und im Voraus ohne Abzug fällig. Wir behalten uns das Recht vor, Ansprüche an ein Factoring Unternehmen abzutreten. Wechsel und Schecks werden nur unter Vorbehalt des richtigen Eingangs des vollen Betrages gutgeschrieben. Abschlagszahlungen verzinsen wir nicht.

§ 6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Gewährleistung und Haftung
Wir leisten für die von uns gelieferten Waren nur gemäß den nachfolgenden Bestimmungen Gewähr, soweit der Besteller nicht ein Verbraucher gem. § 13 BGB ist. Grundsätzlich kann ein Mangel nur dann anerkannt werden, wenn der Besteller alle offensichtlichen Mängel, Fehlmeldungen oder Falschlieferungen binnen 8 Tagen nach Lieferung, auf jeden fall aber vor Be- oder Verarbeitung, uns gegenüber - nicht gegenüber von beauftragten Außendienstmitarbeitern oder Handelsvertretern - schriftlich rügt. Geschieht dies innerhalb dieser Frist nicht, gelten die Waren als genehmigt. Bei einer berechtigten Mängelrüge werden wir den Mangel nach unserer Wahl durch kostenfreie Nachbestellung oder Ersatzlieferung in angemessener Frist beheben. Kann der Mangel nicht innerhalb dieser Frist behoben werden, kann der Besteller nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Schadensersatz, schließen wir für uns / unsere gesetzlichen Vertreter und unsere Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen aus. Für verdeckte Mängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Geltendmachung solcher Mängel hat der Besteller den Nachweis für einwandfreie Untergründe, sachgerechte und fachmännische Verlegung, produktbezogene Beanspruchung und ordnungsgemäße Reinigung und Pflege gemäß unserer Reinigungs- und Pflegeanleitung zu führen. Anderenfalls sind Mängelansprüche ausgeschlossen. Für die Verarbeitung und Verlegung unserer Waren ist in jedem Falle der Besteller verantwortlich. Die Prüfung bauseitiger Umstände, insbesondere von geeigneten Untergründen und deren Beschaffenheit ist ausschließlich Sache des Verlegers. Führen wir in diesem Zusammenhang Beratungen und/oder Untersuchungen durch, so haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

§ 8 Verjährung
Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gem. § 438Ab. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Abs. 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt. Die besonderen Verjährungsregelungen des gesetzlichen Lieferantenregresses gelten zu Gunsten des Bestellers auch dann, wenn der Leistung an den Verbraucher kein Kaufvertrag, sondern ein Werkvertrag mit fünfjähriger Verjährungsfrist zu Grunde liegt.

§ 9 Verlegen und Montage
Für den Fall, dass wir vertraglich auch das Verlegen unserer Bodenbeläge schulden, gelten folgende Bestimmungen:

Gegenstand dieses Vertrags ist ausschließlich die Lieferung und das Verlegen unserer Bodenbeläge gemäß unseren Produkt- und Leistungsbeschreibungen. Andere oder weitergehende Eigenschaften und/ oder Merkmale oder Leistungen gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

Weist das Werk bei Abnahme einen Sachmangel auf, so sind wir zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Mängelbeseitigung oder Herstellung eines neuen Werks.

Zur Erfüllung dieser Gewährleistungsverpflichtung hat der Kunde uns eine angemessene Frist zu gewähren. Im Fall der Neuherstellung eines neuen Werks beträgt diese Frist 4 Wochen

Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt, in einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist nicht erfolgt oder verweigert wird, ist der Kunde berechtigt seine gesetzlichen Rechte geltend zu machen.

Die Abnahme gilt als erfolgt, soweit die erbrachte Leistung als im Wesentlichen vertragsgemäß anerkannt wird.
Das ist insbesondere der Fall, wenn das Werk in Benutzung genommen wird oder in Benutzung genommen werden könnte, ohne dass behauptete Mängel die Funktionalität des Werkes beeinträchtigen würden.

Der Kunde hat auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig zu stellen:

Hilfsmannschaften , wie Handlanger, wenn nötig auch Maurer, Zimmerer, Schlosser, sonstige Facharbeiter, mit dem von diesen benötigten Werkzeug in der erforderlichen Zahl, alle Erd-, Beton-, Stemm-, Gerüst-, Verputz-, Malerarbeiten und sonstige branchenfremde Nebenarbeiten, einschließlich der dazu benötigten Baustoffe, die zur Verlegung erforderlichen Bedarfsgegenständen oder Bedarfsstoffe, wie Rüsthölzer, Keile, Unterlagen, Zement, Putz- und Dichtungsmittel, Schmierungsmittel, Brennstoffe usw. ferner Gerüste, Hebezeug und andere Vorrichtungen, Betriebskraft und Wasser einschließlich der erforderlichen Anschlüsse bis zur Verwendungsstelle, Heizung und allgemeine Beleuchtung, bei der Montagestelle genügend große geeignete, trockene und verschließbare Räume für die Aufbewahrung der von uns gelieferten Maschinen, Maschinenteile, Apparaturen, Materialien und Werkzeuge sowie für unser Montagepersonal angemessene Arbeits- und Aufenthaltsräume. Schutzkleidung und Schutzvorrichtungen die ggf. erforderlich sind.

Vor Beginn der Verlegarbeiten hat der Kunde die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlichen Anlagen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Verzögert sich die Verlegung oder Anlieferung oder Räumung der Baustelle durch Umstände, insbesondere auf der Baustelle, ohne unser Verschulden, so hat der Vertragspartner in angemessenem Umfang die Kosten für Wartezeiten und erforderliche Reisen unserseits oder unseres Hilfspersonals zu tragen.

Der Kunde hat unseren Mitarbeitern auf Verlangen eine schriftliche Bescheinigung über Beginn, Dauer und Beendigung der Verlegarbeiten unverzüglich anzufertigen und auszuhändigen.

Die Mängelansprüche des Kunden verjähren vorbehaltlich des § 634 a I Nr.2 BGB in 1 Jahr ab Abnahme des Werks. Dementsprechend ist das Recht auf Minderung ausgeschlossen.

Für die Geltendmachung von Personenschäden sowie Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder auf Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht beruhen, bleibt es bei der gesetzlichen Verjährung.

Soweit in diesem Paragraph keine Regelungen für den Fall getroffen wurden, dass wir vertraglich auch das Verlegen unserer Bodenbeläge schulden, gelten die übrigen Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 10 Sonstiges
Unsere AGB gelten mit Auftragserteilung / Bestellung als anerkannt und gelten in der dann jeweils gültigen Fassung. Die Bedingungen können von uns jederzeit mit Wirkung für zukünftige Aufträge/Bestellung geändert werden. Bestelldaten speichern wir im Sinne des Bundesdatengesetz in dem für die Bearbeitung nötigen Umfang. Für grenzüberschreitende Verträge und Lieferungen gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten international üblichen Incoterms in der jeweils neuesten Fassung. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss etwaiger Verweisungen auf andere Regelungen. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) finden keine Anwendung. Soweit der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder-rechtliches Sondervermögen ist, ist Hamburg Erfüllungsort ausschließlicher Gerichtstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am Gerichtsstand des Bestellers zu erheben. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.




WERT OBJEKT BODEN
Kai Schmidt & Matthias Rohde GbR 
Flughafenstraße 75
D-22415 Hamburg


Gerichtsstand ist Hamburg


Stand 24.08.2010

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